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Ja, rechtlich gesehen handelt es sich bei Text Production um einen Werkvertrag gem. § 631 BGB. In diesem sind Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien geregelt. Demnach ist Text Production legal.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Universitäten und Hochschulen in Deutschland verlangen die eigenständige Leistungserbringung einer wissenschaftlichen Arbeit und werten Text Production somit als Betrug. Erlaubt ist in solchen Fällen allerdings der Proofreading-Service von PRODUCER: Hier wird der von Ihnen verfasste Text auf formale, orthographische und Rechtschreibfehler geprüft.